WEG-Verwaltung
Wir betreuen Ihre Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) – also die Gemeinschaft aller Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnanlage.
Wir verwalten Ihre Wohnungseigentümergemeinschaft, Ihre Mietobjekte oder Ihre einzelne Eigentumswohnung – persönlich und bedarfsorientiert, aus Gilching für den Landkreis Starnberg.
2023
Gründungsjahr unserer Hausverwaltung
350
betreute Wohneinheiten im Landkreis Starnberg
Für Eigentümergemeinschaften, Vermieter und Eigentümer einzelner Wohnungen. Wir richten uns danach, was Ihre Immobilie braucht.
Wir betreuen Ihre Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) – also die Gemeinschaft aller Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnanlage.
Für Vermieter: Wir verwalten Ihre Mietobjekte und unterstützen Sie bei allen Angelegenheiten, zum Beispiel beim Mieterwechsel.
Sondereigentumsverwaltung heißt: Wir kümmern uns um Ihre eigene Wohnung innerhalb einer WEG – etwa, wenn Sie sie vermieten.
Wir erstellen Ihre jährlichen Abrechnungen sorgfältig, termingerecht und nachvollziehbar.
Wir helfen Ihnen bei der Auswahl neuer Mieter – und sind Ihnen gern behilflich, wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten.
Wenn Fachwissen gefragt ist, ziehen wir Partner wie Rechtsanwälte und Ingenieure hinzu.
Seit der WEG-Reform im Dezember 2020 kann die Eigentümerversammlung ihren Verwalter jederzeit abberufen. Der bisherige Verwaltervertrag endet spätestens sechs Monate danach.
Sie melden sich telefonisch oder per E‑Mail – als Beirat, als Eigentümer oder als Vermieter.
Wir erstellen ein unverbindliches Angebot und stellen uns auf Wunsch dem Beirat oder der Eigentümerversammlung vor.
Die Eigentümerversammlung bestellt den neuen Verwalter mit einfacher Mehrheit (§ 26 WEG).
Wir schließen den Verwaltervertrag und übernehmen vom bisherigen Verwalter alle Unterlagen, Konten und Beschlüsse.
Für Mietobjekte und einzelne Eigentumswohnungen entfällt der Beschluss – hier genügt Ihr Auftrag.
Wir sehen die WEG- und Vermieterverwaltung aus beiden Blickwinkeln: Wir waren über 20 Jahre selbst Eigentümer und 2 Jahre Verwaltungsbeirat in einer WEG, und unser früherer Hausmeisterdienst hat uns den Alltag in Wohnanlagen aus nächster Nähe gezeigt.
Unsere Größe ist ein Vorteil: überschaubar genug für eine persönliche Betreuung – und mit den Kapazitäten, uns wirklich um Ihre Immobilie zu kümmern. Bei uns sind Sie nicht „alleingelassen“.
Seit dem 1. Dezember 2023 haben Wohnungseigentümer Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter. Nachgewiesen wird das durch eine Prüfung vor der IHK nach § 26a WEG – bei uns haben beide Verwalter sie bestanden.
Zertifizierter Verwalter nach § 26a WEGIHK München und Oberbayern · Prüfung am 31.01.2024
Zertifizierte Verwalterin nach § 26a WEGIHK München und Oberbayern · Prüfung am 31.01.2024
Seminar „Die WEG-Abrechnung – eine Kernkompetenz der Verwaltung“ (Juli 2023). Es zählt zur gesetzlichen Weiterbildungspflicht für Verwalter nach § 34c GewO.IHK-Zentrum für Weiterbildung, Heilbronn
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail – wir erstellen Ihnen gern ein unverbindliches Angebot.